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Pressemitteilung
Kinder- und Jugendarztpraxen in Berlin bleiben geschlossen
Köln, 09. Juni 2026. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
begrüßt die Beteiligung des BVKJ-Landesverbands Berlin am bundesweiten Ärzte-
Aktionstag der KVen am 10. Juni 2026. Der Großteil der Berliner Kinder- und
Jugendarztpraxen wird am morgigen Mittwoch ihre Praxen nicht öffnen. Der Aktionstag ist
eine Reaktion auf das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Jakob Maske, Bundespressesprecher und BVKJ-Landespressesprecher Berlin, erklärt: „Wir
Kinder- und Jugendärzt*innen sind in großer Sorge über die zukünftige Versorgung von
Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt. Sollte das Gesetz so umgesetzt werden, wie der
Entwurf es vorsieht, werden wir nicht mehr alle notwendigen Vorsorgen und Impfungen
durchführen können. Dies widerspricht dem Präventionsgedanken und damit der Vorsorge
vor schweren Erkrankungen im weiteren Leben unserer Kinder und Jugendlichen massiv.“
Vorsorgen und Impfungen sollen laut dem Entwurf in Zukunft gedeckelt, also nur noch
eingeschränkt angeboten werden können. Auch soll es eine sogenannte
„Fixkostendegression“ geben. Das bedeutet, dass bei steigenden Patientenzahlen die
zusätzlichen Leistungen in Zukunft nicht mehr vollständig bezahlt werden sollen. Bei einer
ohnehin schon immer schlechter werdenden Versorgungssituation in Berlin durch
Praxenschließung und fehlende Nachbesetzung wird dadurch die Versorgung noch mehr
eingeschränkt. „Kein Kinder- und Jugendarzt kann es sich leisten, seine Leistung zum
Dumping-Preis anzubieten. Wir werden eine große Umstrukturierung von Praxen erleben.
Die Regelversorgung wird eingeschränkt werden und die Versorgung wird sich
verschlechtern!“, so Maske beunruhigt.
Der BVKJ-Landesverband Berlin fordert daher:
• Keine Deckelung von Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und
Jugendalter! Aufnahme von Impfungen und Kinder- und Jugendvorsorgen in die
Ausnahmeliste in § 87 d.
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• Keine Rücknahme der Entbudgetierung von Haus- und Kinderärzt*innen durch die
Hintertür! Keine Abstaffelung durch „Fixkostendegression“ bei steigenden Fallzahlen.
Sollte das jetzt im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetz nicht geändert werden,
wird es auch in allen anderen Bundesländern in den nächsten Wochen und Monaten zu
intensiven Protestaktionen kommen.
Kontakt:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
Mielenforster Straße 2, 51069 Köln
Telefon: 0221/68909‐0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.bvkj.de
Präsident:
Dr. Michael Hubmann
Bundespressesprecher*innen:
Jakob Maske
Dr. Tanja Brunnert
Weitere Informationen zum Thema Kinder- und Jugendgesundheit unter:
www.kinderaerzte-im-netz.de

Aktuelles

IMPFEN OHNE IMPFAUSWEIS ?

Immer häufiger werden Kinder zum Impftermin ohne Vorlage des Impfausweises vorgestellt. Das erforderliche spätere Nachtragen der Impfung im Impfausweis ist für uns aufwendig und unterbricht täglich mehrfach unsere Arbeitsabläufe. 

Zukünftig stellen wir Ihnen daher das Nachtragen von Impfungen im Impfausweis mit einer Aufwandspauschale von 5 Euro in Rechnung.

Bitte denken Sie daran, zum Impftermin den Impfausweis und die Versicherungskarte Ihres Kindes mitzubringen!

Vielen Dank!

 

Meningokokken-ACWY-Impfung für Jugendliche  (20.03.2026)

NEU: Sie müssen den Impfstoff nicht mehr vorab in der Apotheke kaufen. Die ärztliche Impfleistung wird nach GOÄ mit Ihnen abgerechnet. Sie legen die GOÄ-Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung vor.

Begründung: Die Impfstoffbereitstellung für die Meningokokken-ACWY-Standardimpfung ab 12 Jahren erfolgt nun über den Sprechstundenbedarf (wie bei allen Standardimpfungen). Aufgrund des noch nicht vereinbarten Honorars zwischen der KV Berlin und den Berliner Krankenkassenverbänden kann die Impfleistung noch nicht über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden.

MENINGOKOKKEN-ACWY-IMPFUNG FÜR JUGENDLICHE - 06.03.2026

Die STIKO empfiehlt eine Meningokokkenimpfung gegen die Serogruppen ACWY seit dem 30.10.2025 für Jugendliche im Alter von 12-14 Jahren (Nachholimpfung bis zum Alter von 24 Jahren). Die Schutzimpfungsrichtlinie wurde inzwischen entsprechend vom GBA angepasst. Damit besteht ein Rechtsanspruch der Jugendlichen auf diese Impfung. Da die Vergütung und Impfstoffbereitstellung über den Sprechstundenbedarf noch nicht geregelt ist, können wir Ihnen die Impfung vorerst nur als IGEL-Leistung anbieten. Sie haben gegenüber Ihrer Krankenversicherung einen Anspruch auf vollständige Kostenerstattung.

Wenn Sie die Impfung für Ihr Kind wünschen, erhalten Sie von uns ein Privatrezept für den Impfstoff, kaufen den Impfstoff in der Apotheke (Kosten 61,23 Euro) und bringen den Impfstoff zum Impftermin mit. Sie erhalten von uns nach erfolgter Impfung eine Privatrechnung für die erbrachte Impfleistung (32,16 Euro), die Sie direkt mit Karte oder bar in der Praxis bezahlen. Die Rechnungen reichen Sie danach bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung ein.

Bitte denken Sie daran, den Impfausweis Ihres Kindes zum Impftermin mitzubringen!

Neue STIKO-Empfehlung zur Meningokokkenimpfung vom 30.10.2025

  • Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C im Alter von 12 Monaten entfällt.
  • Es wird eine Impfung gegen Meningokokkken A,C,W,Y für alle Kinder und Jugendlichen von 12 - 14 Jahren neu eingeführt. Nachholimpfungen sind bis zum 25. Geburtstag empfohlen.
  • Die bisherige Empfehlung für die Impfung gegen Meningokokken B für alle Kinder bis 4 Jahre bleibt unverändert bestehen.

Bis zur Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie und dem Abschluss regionaler Impfvereinbarungen mit den Krankenkassen bleibt die Meningokokken-ACWY-Impfung eine IGEL-Leistung. Wenn Sie die Impfung wünschen, bekommen Sie von uns ein Privatrezept für dem Impfstoff, bringen den Impfstoff zum Impftermin mit und erhalten eine Rechnung über die Impfleistung. Wir empfehlen, mit der Krankenkasse vorab die Möglichkeit einer individuellen Kostenerstattung zu klären.

Veränderungen in der Praxis ab 01.09.2025

Nach 15 Jahren kinderärztlicher Tätigkeit in unserer Praxis möchte sich Frau Dr. med. Sylvia Steinberg beruflich neu orientieren und verlässt zum 31.08.2025 unsere Praxis. Wir danken Frau Dr. Steinberg für ihre hervorragende Arbeit, ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle der uns anvertrauten kleinen Patienten und die wunderbare Zusammenarbeit im Praxisteam und wünschen ihr von Herzen alles Gute und viel Erfolg für ihre weitere berufliche Zukunft.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Frau Dr. med. Salomé Schlecht den Umfamg ihrer Tätigkeit in unserer Praxis erweitern wird und damit die ärztliche Betreuung Ihrer Kinder weiterhin gewährleistet sein wird.

Bitte beachten Sie ab 01.09.2025 unsere neue E-Mail-Adresse:                              Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (www.kinderarzt-maerker.de)

Vorübergehend wird es eine E-Mail-Weiterleitung geben, so dass Ihre E-Mails auch unter der bisherigen E-Mail-Adresse bei uns ankommen.

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